Informationen für Patienten -FAQs

Kostenerstattung über die Krankenkassen?

Die Kosten für eine naturheilkundliche Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Privatversicherte, Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte haben die Möglichkeit einer Kostenerstattung durch ihre jeweilige Versicherung zu erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten derzeit leider nicht.  Sie erhalten eine Rechnung nach der GebüH und können diese dann bei ihrer Versicherung einreichen oder im Vorfeld mit ihrer Versicherung sprechen, was sie übernehmen.

Die Kosten richten sich nach Art und Aufwand der jeweiligen Behandlung und werden natürlich im Vorfeld mit Ihnen besprochen. Laborkosten werden von dem jeweils beauftragten Labor an Sie direkt in Rechnung gestellt.

Eine Behandlungseinheit/ Coachingstunde ist abhängig von der Ursache und Art der Behandlung. Die Anzahl der Termine und der Zeitbedarf  kann nach Thema und Methode variieren. Nach meinen Erfahrungen bei einem Thema zwischen zwei bis fünf Behandlungen.  Jeder Mensch ist anders und somit auch sein Prozess. 

Selbstverständlich können Sie sie entstandenen Behandlungskosten im Rahmen ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen bzw. Werbungskosten ansetzen.

Bezahlart

Kartenzahlung ist vor Ort möglich oder Zahlung auf Rechnung.

Wichtiges nach der Behandlung?

Aus Erfahrung empfehle ich sich nach der Behandlung Zeit zu nehmen und nicht zum nächsten Termin zu hetzen. in den Behandlungen kommt es bewusst oder unbewusst zu Bewegung und es tut gut, wenn der Körper Zeit zum Verarbeiten hat.

Schweigepflicht!

Die Inhalte der Behandlung unterliegen der Schweigepflicht und werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. 

 
 
 
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